Rede von Annette Widmann-Mauz
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sehr geehrter Herr Dr. Rickert,
sehr geehrter Herr Lösch,
sehr geehrte Herren des VDDI-Vorstandes und –Beirates, sehr geehrte Herren Präsidenten, Vorstände und Geschäftsführer der Verbändevertretungen von Zahnärzteschaft, Zahntechnikerschaft und des deutschen und europäischen Dentalfachhandels, sehr geehrte Repräsentantinnen und Repräsentanten der europäischen und
internationalen Dentalindustrieverbände, sehr geehrte VDDI-Mitglieder, sehr geehrte Gäste,
vor ziemlich genau 31 Jahren (17. Juni 1985) startete die Raumfähre „Discovery“ zu einer Mission ins Weltall. Der Name „Discovery“ steht für Entdeckung. Benannt wurde die „Discovery“ nach einem Schiff des britischen Seefahrers James Cook. Der entdeckte im 18. Jahrhundert zahlreiche Südseeinseln.
Um echte Entdeckungen im Gesundheitswesen zu machen, müssen Sie weder ins All fliegen, noch in der Südsee segeln. Sie müssen an Bord des Verbandes der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) sein.
Am 24. Juni 1916 gründeten 34 Firmen in Berlin den Verband der Deutschen Dental-Fabrikanten (VDDF) und legten damit die Grundlage für Ihren bestehenden Verband.
Seither sind Sie mit Ihren Entwicklungen immer am Puls der Zeit und immer ein Schrittmacher, um das Gesundheitssystem im Bereich „Mundgesundheit“ weiter zu entwickeln.
Deshalb freue ich mich besonders, dass wir heute gemeinsam Ihr großartiges 100jähriges Jubiläum feiern und ich sozusagen als Aperitif vor dem Hauptgang, einige Worte an richten darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gründungsjahr 1916 habe ich bereits erwähnt. Denkt man sich in diese Zeit zurück, dann steht ohne Zweifel der 1. Weltkrieg im Mittelpunkt. Deutschland befand sich mit mitten in der Auseinandersetzung mit anderen Nationen. In Frankreich tobten verheerende Vernichtungsschlachten.
Erst vor wenigen Tagen haben wir der unzähligen Toten von Verdun gedacht. Niemand käme auf die Idee, in einer solchen Zeit einen Verband zu gründen. Oder – vielleicht gerade deshalb! Denn es waren gerade diese außergewöhnlichen kriegsbedingten Umstände, die einige Hersteller von dentalen Produkten zusammenkommen ließen, um gemeinsam zu überlegen, wie man seine Produkte noch absetzen kann. Denn Rohstoffe waren durch die Blockaden der Kriegs-gegner kaum noch zu bekommen, Absatzmärkte zusammengebrochen. Die Hersteller haben daher überlegt, wie man gemeinsam Märkte zurückgewinnen oder neue Märkte erschließen kann. Das war der Startschuss für den VDDF, der im Berliner Hotel Rheingold am Potsdamer Platz gegründet wurde.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Verband in seiner konstituierenden Sitzung am 13. Januar 1950 in VDDI (Verband der Deutschen Dental-Industrie) umbenannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der VDDI ist untrennbar mit der IDS, der Internationalen Dentalschau verbunden. In der Gründungsversammlung 1916 wurde auch der Gedanke einer gemeinsamen Produktausstellung geboren.
Aufgrund der besonderen Umstände wurde die erste IDS, die Internationale Dental-Schau aber erst im Jahre 1923 durchgeführt. Erstaunlicherweise fand diese erste IDS in einem Restaurant im Berliner Zoo statt, mit einer übersichtlichen Teilnehmerzahl von 29 Unternehmen auf einer Fläche von ca. 350 qm.
In den Folgejahren entwickelte sich die IDS permanent weiter, bis im Jahre 2015 der bisherige Höhepunkt mit rund 2.200 Unternehmen und 138.000 Besuchern erreicht wurde.
Die IDS ist heute unangefochten die dentale Weltleitmesse und, diese kleine Stichelei zwischen Köln und Düsseldorf sei erlaubt, 2015 wurde die Besucherzahl der MEDICA, der Weltleitmesse für die Medizintechnik, um rund 6.000 Besucher locker übertroffen!
Meine Damen und Herren, Jubiläen sind natürlich auch ein Anlass für Lob.
Die angesprochene positive Entwicklung der IDS ist natürlich keine Selbstverständlichkeit. Die Basis dafür, wie auch die doch recht gute wirtschaftliche Situation der Branche, basieren sicherlich auch auf einer seit Jahren kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Unternehmen und Verbände, die im Dentalsektor vertreten sind. Viele dieser Partner des VDDI sind heute hier und feiern mit.
Die im VDDI organisierten Unternehmen sind im Schwerpunkt Hersteller von dentalen Medizinprodukten. Das Bundesgesundheits-ministerium und der VDDI pflegen einen regelmäßigen Kontakt bei allen Fragen, die auf nationaler und europäischer Ebene das Medizinprodukteregime betreffen. Die gemeinsamen Arbeiten von Industrie und Gesundheitsministerium sind 1993 mit der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte gestartet worden. Diese Zusammenarbeit betrifft viele Fragestellungen und ist natürlich im Rahmen von Gesetzes- oder Verordnungsänderungen besonders intensiv. Ziel ist es immer, die teils unterschiedlichen Meinungen von Gesetzgeber und Industrie auf eine gemeinsame Ebene zu bringen und nicht notwendige Lasten für die Industrie zu vermeiden.
Das hat nichts mit dem viel geschmähten Lobbyismus zu tun, sondern ist notwendige Zusammenarbeit von Gesetzgeber, Ministerien und Verbänden im Interesse der Sache. Lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen, den Repräsentanten des VDDI für eine stets konstruktive, ergebnisorientierte und faire Zusammenarbeit zu danken.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, auch im Rahmen einer Festrede auf einige gesundheitspolitischen Themen einzugehen. Allem voran mit der Mundgesundheit – ein zentrales Anliegen des VDDI und seiner Mitglieder. Bis in die 1980er Jahre hinein war es um die Mundgesundheit der Deutschen schlecht bestellt. Karies und Zahnfleischerkrankungen waren weit verbreitet. Zuckerhaltige Speisen und Getränke waren zunehmend „in aller Munde“, während die Zahnpflege und Mundhygiene zwar propagiert, aber nur unzureichend praktiziert wurden. In der Folge waren Zahnschmerz und Zahnverlust in allen Altersgruppen weit verbreitet.
Dies hat sich in den letzten Jahrzehnten vor allem unter den Jüngeren grundlegend geändert. Ich bin optimistisch, dass die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie des Instituts der Deutschen Zahnärzte, deren Ergebnisse wir noch in diesem Jahr erwarten, einen kontinuierlichen Kariesrückgang bestätigen wird. Für diese deutliche Verbesserung der Zahngesundheit innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums gibt es verschiedene Gründe: Ganz wichtig war der systematische Ausbau der Ansprüche auf zahnmedizinische Prävention insbesondere für Kinder und Jugendliche. Heute können die meisten Kinder ohne Angst vor Zahnschmerzen aufwachsen. Der Klassiker aus der Zahnpasta-Werbung der 1960er Jahre „Mutti, Mutti er hat nicht überhaupt gebohrt!“ würde heute von vielen jüngeren Fernsehzuschauern vermutlich nicht mehr verstanden werden, weil in ihrer Vorstellungswelt Zahnarztbesuch und Bohren keine leidvolle Einheit mehr bilden. Intensive Aufklärungskampagnen haben dafür gesorgt, stärker auf die Zahngesundheit zu achten und auch in diese zu investieren.
Zu dieser Erfolgsgeschichte beigetragen hat aber auch die deutsche Dentalindustrie, die innovative Produkte und Verfahren zur Verfügung stellt, die Zahnärzte und Zahntechniker benötigen, um die Zahngesundheit ihrer Patientinnen und Patienten zu erhalten oder wieder herzustellen. Moderne Geräte und Materialien ermöglichen eine zahnärztliche und zahntechnische Versorgung, die Zahnschäden verhindert, bereits eingetretene Schäden schonend behandelt und auch den steigenden kosmetischen Ansprüchen der Patientinnen und Patienten gerecht wird. Nur mit Zahnbürste und Zahnpasta wären die erreichten Fortschritte nicht möglich gewesen.
Meine Damen und Herren, die Innovationskraft der deutschen Dentalindustrie wird aber auch künftig gebraucht. Im Jahr 2030 wird in Deutschland ungefähr ein Drittel der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein. Dies wird zu einem Umbruch auch in der zahnmedizinischen Versorgung führen. Aufgrund der großen Fortschritte in der Prophylaxe und Zahnerhaltung haben Senioren schon heute weitaus mehr eigene Zähne als früher. Dies führt auch zu neuen und zusätzlichen Anforderungen an das Versorgungssystem. Die Pflege und Behandlung echter Zähne stellt weitaus höhere Anforderungen, als die regelmäßige Reinigung der herausnehmbaren Gebissprothese.
Viele ältere Menschen sind in ihrer Beweglichkeit und ihrer Mobilität eingeschränkt. Der Gesetzeber hat auf diese Herausforderung reagiert und in den letzten Jahren den rechtlichen Rahmen für die zahnmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mobilitätsbehindert oder pflegebedürftig sind, deutlich ausgeweitet. Die aufsuchende zahnärztliche Versorgung von Versicherten mit eingeschränkter Mobilität, der Abschluss von inzwischen weit über 2.000 Kooperationsverträgen zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen und die Einführung eines Anspruchs auf zahnmedizinische Individualprophylaxe für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sind Meilensteine auf dem Weg zu einem „demografiefesten“ zahnmedizinischen Versorgungssystem.
Aus diesem Prozess des Wandels ergeben aber auch neue und zusätzliche Aufgaben und Chancen für die deutsche Dentalindustrie:
Die Entwicklung seniorengerechter Prophylaxekonzepte, die Ausweitung mobiler Behandlungsformen und die Ausstattung barrierefreier Zahnarztpraxen – um nur wenige Beispiele zu nennen – sind wichtige Handlungsfelder auch für die Dentalindustrie.
Wichtig ist aber auch der europäische Rechtsrahmen für Medizinprodukte.
Meine Damen und Herren,
gut vier Wochen vor dieser Veranstaltung konnten die Trilogverhandlungen zu den beiden Medizinprodukte-verordnungen nach siebenmonatiger Verhandlung am 25. Mai 2016 mit einer Einigung abgeschlossen werden.
Hinter uns liegen fast vier Jahre harter Verhandlungen. Ziel war die Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Schutzniveaus für Patientinnen und Patienten. Erklärtes Ziel war zudem die Schaffung eines robusten Rechtsrahmens, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Medizinprodukteindustrie verbessert. Dieser schwierige Balanceakt hat viel Zeit gekostet.
Was sind die wesentlichen Inhalte der Verordnungen? Ich möchte hier aus Zeitgründen nur zwei zentrale Punkte ansprechen.
Nicht zuletzt aufgrund deutscher Vorschläge ist eine deutliche Verbesserung des Rechtsrahmens in Bezug auf die Qualität und Arbeitsweise der Benannten Stellen sowie auf deren gemeinschaftliche Benennung und Überwachung durch die Mitgliedstaaten erreicht worden. Damit ist ein Hauptkritikpunkt am Medizinprodukteregime ausgeräumt worden.
Ganz am Ende des Prozesses wurde nun auch die Entwicklung produktspezifischer Anforderungen an die klinische Bewertung und die klinische Prüfung der Produkte der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte als verbindliche Aufgabe zugewiesen, so wie wir es immer gefordert haben. Damit wurden zwei zentrale deutsche Kernanliegen zumindest weitgehend erfüllt.
Wir rechnen mit einem Inkrafttreten im Dezember 2016 oder Januar 2017.
Meine Damen und Herren,
ich habe die gute Zusammenarbeit zwischen VDDI und BMG bereits erwähnt. Deshalb schlage ich vor, dass wir uns in anderem Rahmen über die den VDDI besonders interessierende Punkte unterhalten. Nur kurz die Stichworte, die den „Feinschmeckern“ unter Ihnen sofort etwas sagen:
Klassifizierung – Regel 19, Scrutiny, UDI, Implantatpass, Definition von Nanomaterial.
Meine Damen und Herren, wenn man die Ziele der EUMedizinprodukteverordnungen betrachtet, ist die Überleitung zum Thema „Gesundheitswirtschaft“ nicht schwierig. Die deutsche Gesundheitswirtschaft hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für den Standort Deutschland. Die Gesundheitsausgaben beliefen sich im Jahr 2014 auf rund 328 Mrd. Euro – das entspricht 4.050 Euro je Einwohner und einem Anteil von rd. 11,2 v. H. am Bruttoinlandsprodukt.
Die Gesundheitswirtschaft ist eine Wachstumsbranche auf Expansionskurs. Sie ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen – im Zeitraum von 2007 bis 2013 im Schnitt um 3,5 Prozent pro Jahr. Das ist deutlich schneller als die Gesamtwirtschaft mit 2,4 Prozent Wachstum jährlich.
Der Gesundheitsmarkt zeichnet sich vor allem durch die Entwicklung von Hightech-Produkten in der Medizintechnik, von innovativen Arzneimitteln, von neuen Behandlungsmethoden und von neuen Versorgungsformen aus. Aus gegebenem Anlass gehe ich näher auf die Medizintechnik ein.
Meine Damen und Herren, die gesamte deutsche Medizintechnik bildet unbestritten einen Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens. Die Bevölkerung wird mit innovativen Produkten und Dienstleistungen für eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung versorgt. Relativ hohe Ausgaben für Forschung und Entwicklung sorgen dafür, dass auch in Zukunft auf neue Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung reagiert werden kann.
Gleichzeitig stellt die deutsche Medizintechnik einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar.
In den etwa 1.200 medizintechnischen Unternehmen in Deutschland arbeiten insgesamt 130.000 Menschen. Im vergangenen Jahr erwirtschafteten sie einen Gesamtumsatz von 28 Milliarden Euro – 19,2 Milliarden Euro davon im Ausland. Davon entfallen etwa 4,5 Milliarden Euro auf die Dentalbranche. Ausgangsbasis für den wirtschaftlichen Erfolg sind vor allem die vielen innovativen Produkte – rund ein Drittel des Umsatzes wird mit Produkten erzielt, die jünger als drei Jahre sind. Rückgrat der Branche ist dabei der innovative Mittelstand. Rund 93 Prozent der Unternehmen in der Medizintechnik-Branche sind kleine und mittlere Unternehmen.
Was tut die Bundesregierung hier zur Unterstützung?
Ende Mai 2016 sind die Ziele der nationalen Strategiekonferenz „Innovationen in der Medizintechnik“, an der das Wirtschafts-, Forschungs-, und
Gesundheitsministerium beteiligt waren, veröffentlicht worden. Diejenigen Unternehmen, die selten im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen, aber zentral für Wohlstand und Erneuerungsfähigkeit sind, sollen in das Zentrum der Innovationspolitik gestellt werden. Das kommt auch KMU aus der
Medizintechnikbranche zugute. Darüber hinaus braucht es eine fachspezifische Förderung für den medizintechnischen Mittelstand. Insgesamt glaube ich, sind wir hier gemeinsam auf einem guten Weg.
Mein letztes Stichwort, meine Damen und Herren, lautet Digitalisierung, die auch im Gesundheitswesen mit Riesenschritten Einzug gehalten hat.
Lassen Sie mich vorweg feststellen, dass E-Health sicherlich eine besondere Entwicklung darstellt.
Einerseits kann sie eine Antwort auf die nahenden Herausforderungen im Gesundheitswesen sein:
Wenn der Datenaustausch einen Austausch der ärztlichen Kompetenzen generiert, dann trägt die Digitalisierung entscheidend dazu bei, die Qualität der Gesundheitsversorgung für den einzelnen Patienten zu erhöhen. Auch kann Telemedizin räumliche Barrieren und Distanzen überwinden, was gerade für die ländlichen Räume eine große Chance ist! Andererseits aber ist es auch eine Herausforderung, diese Chancen der Digitalisierung in unserem Gesundheitswesen zu nutzen.
Fest steht: Wir haben kein Anwendungs- sondern ein Vernetzungsproblem! Und daher liegt auch weiterhin ein Schwerpunkt unserer Arbeit darin, dafür zu sorgen, dass digitale Anwendungen in die Fläche getragen und vernetzt werden. Damit die Datenübertragung Fahrt aufnehmen kann, treiben wir mit dem E-Health-Gesetz jetzt auch den Ausbau der Telematikinfrastruktur mit Nachdruck voran. In diesem Jahr werden die Tests für die flächendeckende Einführung des größten und zugleich sichersten Telematikprojekts Europas starten.
Wir brauchen aber nicht nur eine angemessene Infrastruktur, sondern auch einen mündigen und autonomen Patienten!
Fortschritte sind vor allem die Regelungen zu den Notfalldaten, die ab 2018 auf der Gesundheitskarte gespeichert werden sollen, und der Anspruch auf einen Medikationsplan.
Dies ist erst der Anfang.
Patienten sollen auch ein Patientenfach erhalten, auf das sie von zu Hause oder unterwegs mit der Gesundheitskarte zugreifen können. Dort können sie die Notfalldaten und den Medikationsplan, aber auch eigene Daten, wie z.B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen, speichern.
Unser Ziel ist eine elektronische Patientenakte, die vom Arzt geführt wird, und mit der der Patient seinem Arzt auch andere wichtige Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen kann.
Ich bin sicher, dass dieses sehr spannende Thema auch den VDDI, seine Mitglieder und die Kooperationspartner sehr interessiert. Wir werden dazu in nächster Zeit sicherlich einen intensiveren Meinungsaustausch führen können.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.